Betriebliche Altersvorsorge: Modelle und Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist in Deutschland weit mehr als nur ein “Nice-to-have”. Sie hat sich als zentrale Säule der Altersvorsorge etabliert und ergänzt die gesetzliche Rente sowie die private Vorsorge. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bietet sie gleichermaßen Vorteile. Dieser Artikel erklärt die verschiedenen Modelle, die rechtlichen Grundlagen und zeigt auf, warum die bAV für beide Seiten so wichtig ist.

Die bAV-Modelle im Überblick

Die betriebliche Altersvorsorge zeichnet sich durch verschiedene Durchführungswege aus. Unternehmen können so die Vorsorge ihrer Mitarbeiter individuell gestalten. Grundsätzlich gibt es fünf Modelle. Die Wahl liegt meist beim Arbeitgeber, beeinflusst aber maßgeblich Flexibilität, Sicherheit und Rendite der bAV.

Direktzusage: Die direkte Rentenzusage

Hier verpflichtet sich der Arbeitgeber, die Betriebsrente direkt aus dem Betriebsvermögen zu zahlen. Dafür müssen Pensionsrückstellungen gebildet werden. Dieses Modell findet sich oft bei größeren Unternehmen (VLH).

Direktzusage – Kurz zusammengefasst

  • Direkte Zusage des Arbeitgebers
  • Zahlung aus Betriebsvermögen
  • Pensionsrückstellungen sind Pflicht
  • Oft bei größeren Unternehmen

Unterstützungskasse: Schutz bei Insolvenz

Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Einrichtung, getragen von einem oder mehreren Unternehmen. Sie finanziert die bAV der Mitarbeiter und bietet Schutz: Bei Insolvenz des Arbeitgebers springt der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) ein.

Unterstützungskasse – Kurz zusammengefasst

  • Rechtlich selbstständige Einrichtung
  • Finanziert bAV der Mitarbeiter
  • Schutz durch PSVaG bei Insolvenz

Direktversicherung: Der Klassiker

Der Arbeitgeber schließt für den Arbeitnehmer eine Lebens- oder Rentenversicherung ab. Viele kleinere Unternehmen nutzen dieses Modell wegen des geringen Verwaltungsaufwands (Factorial). Es ist der häufigste Durchführungsweg.

Direktversicherung – Kurz zusammengefasst

  • Lebens- oder Rentenversicherung für Arbeitnehmer
  • Geringer Verwaltungsaufwand
  • Häufigster Durchführungsweg
  • Beliebt bei kleineren Unternehmen

Pensionskasse: Sicherheit und Stabilität

Pensionskassen sind spezielle Lebensversicherungen, oft branchenbezogen gegründet. Sie bieten in der Regel sichere, stabile Renditen und unterliegen der Aufsicht der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).

Pensionskasse – Kurz zusammengefasst

  • Spezielle Lebensversicherungen
  • Oft branchenbezogen
  • Sichere und stabile Renditen
  • Aufsicht durch BaFin

Pensionsfonds: Mehr Rendite, mehr Risiko

Pensionsfonds bieten potenziell höhere Renditen, da sie flexibler in der Kapitalanlage sind, bergen aber auch höhere Risiken. Sie sind ebenfalls rechtlich selbstständig und werden von der BaFin beaufsichtigt.

Pensionsfonds – Kurz zusammengefasst

  • Potenziell höhere Renditen
  • Flexiblere Kapitalanlage
  • Höhere Risiken
  • Rechtlich selbstständig, BaFin-Aufsicht

Sozialpartnermodell (Reine Beitragszusage)

Seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz spielt das Sozialpartnermodell eine wichtige Rolle. Hierbei verpflichtet sich der Arbeitgeber nur zur Beitragszahlung, das Kapitalanlagerisiko trägt der Arbeitnehmer. Diese Zusageform wird oft in Tarifverträgen vereinbart.

Finanzierung und rechtliche Aspekte

Die Finanzierung der bAV ist vielfältig. Die häufigsten Modelle sind:

Arbeitgeberfinanzierung

Der Arbeitgeber trägt die gesamten Kosten – eine attraktive Zusatzleistung, die die Mitarbeiterbindung stärkt.

Entgeltumwandlung: Arbeitnehmerfinanzierte bAV

Arbeitnehmer haben seit 2002 einen Rechtsanspruch darauf, einen Teil ihres Bruttogehalts in bAV-Beiträge umzuwandeln (Postbank).

Mischfinanzierung

Arbeitgeber und Arbeitnehmer beteiligen sich gemeinsam.

Arbeitgeberzuschuss: Pflicht seit 2019

Wichtig: Seit 2019 müssen Arbeitgeber bei Entgeltumwandlung mindestens 15 % zuschießen, wenn sie Sozialversicherungsbeiträge sparen. Seit 2022 gilt das auch für ältere Verträge (Informationsportal).

Betriebsrentenstärkungsgesetz: Verbesserte Förderung

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat die bAV gestärkt. Fördergrenzen wurden erhöht, und es gibt verbesserte Möglichkeiten für Geringverdiener (MDR).

Beitragszusagen: Die Unterschiede

Es gibt verschiedene Arten von Beitragszusagen. Bei der beitragsorientierten Leistungszusage zahlt der Arbeitgeber bestimmte Beiträge. Die spätere Leistung hängt von der Wertentwicklung ab, oft mit garantierter Ablaufleistung. Bei der Beitragszusage mit Mindestleistung sind die eingezahlten Beiträge (abzüglich Kosten) garantiert. Ein Vorteil für Arbeitgeber: Keine Anpassungsprüfungspflicht in der Rentenphase (Wikipedia).

Beispiel: Beitragsorientierte Leistungszusage

Ein Arbeitnehmer zahlt monatlich 100 Euro in eine bAV mit beitragsorientierter Leistungszusage. Der Arbeitgeber schießt 15 Euro zu. Die eingezahlten 115 Euro werden verzinst. Die spätere Rente hängt von der tatsächlichen Verzinsung ab, oft gibt es aber eine Mindestrente.

Unverfallbarkeit: Was passiert bei Jobwechsel?

Arbeitnehmerbeiträge sind sofort unverfallbar. Bei Arbeitgeberbeiträgen müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein (Mindestalter, Mindestdauer der Zusage). Zusagen ab 2018 sind unverfallbar, wenn sie mindestens drei Jahre bestanden und der Arbeitnehmer 21 Jahre alt ist (Wikipedia). Bei Jobwechsel können Ansprüche oft mitgenommen werden (Portabilität).

Beispiel Portabilität

Eine Arbeitnehmerin wechselt nach fünf Jahren den Job. Ihre bAV-Ansprüche aus Entgeltumwandlung sind unverfallbar. Sie kann den Vertrag zum neuen Arbeitgeber mitnehmen oder privat weiterführen.

bAV im öffentlichen Dienst

Auch im öffentlichen Dienst gibt es die bAV, oft als Zusatzversorgung über Pensionskassen. Gehaltsumwandlung ist möglich, wenn der Tarifvertrag es zulässt (Steuertipps).

Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Die bAV bietet Vorteile für beide Seiten:

Vorteile für Arbeitnehmer: Mehr Rente, weniger Steuern

Die bAV ist ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge und ergänzt die gesetzliche Rente. Ein großer Vorteil: Steuern und Sozialabgaben sparen. Bei Entgeltumwandlung werden Beiträge vom Bruttogehalt gezahlt, das senkt das zu versteuernde Einkommen und die Sozialabgabenlast. Bis zu einer bestimmten Grenze sind Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei (Stepstone). Der Arbeitgeberzuschuss erhöht die Rendite. Betriebsrenten sind zudem gut geschützt. Einige Durchführungswege bieten die Option einer Kapitalauszahlung. Auch die Riester-Förderung ist integrierbar.

Rechenbeispiel Entgeltumwandlung

Ein Arbeitnehmer (3.000 Euro Bruttogehalt) wandelt 100 Euro in eine bAV um. Durch Steuer- und Sozialabgabenersparnis reduziert sich sein Nettoaufwand auf etwa 50 Euro. Der Arbeitgeber zahlt 15 Euro dazu. So fließen 115 Euro in die bAV, bei nur 50 Euro Netto-Belastung.

Vorteile für Arbeitgeber: Attraktivität und Einsparungen

Arbeitgeber stärken die Mitarbeiterbindung und werden attraktiver im Wettbewerb um Fachkräfte. Eine gute bAV ist ein wichtiges Argument bei der Personalgewinnung (NORDMETALL). Durch Entgeltumwandlung sinken die Sozialversicherungsbeiträge. Beiträge zur bAV sind steuerlich absetzbar. Die Förderung der Altersvorsorge zeigt soziale Verantwortung.

bAV: Wichtiger Beitrag zur finanziellen Sicherheit

Die betriebliche Altersvorsorge ist mehr als eine Zusatzleistung – sie ist eine tragende Säule der Altersvorsorge. Sie bietet eine flexible, attraktive Möglichkeit, die finanzielle Sicherheit im Alter zu erhöhen und stärkt die Attraktivität von Unternehmen. Die verschiedenen Modelle und die staatliche Förderung machen sie zu einer Win-Win-Situation. Angesichts des demografischen Wandels und der Herausforderungen der gesetzlichen Rente wird die bAV immer wichtiger. Es ist ratsam, sich frühzeitig damit zu befassen, um die Weichen für eine finanziell abgesicherte Zukunft zu stellen. Die bAV ist ein aktiver Beitrag zu einem lebenswerten Ruhestand – davon profitieren beide Seiten.